AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Auftrag und Vertragsabschluss
4. Preise
5. Lieferung
6. Zahlungsmodalitäten
7. Filmrechte und Musiklizenzen
8. Eigentumsvorbehalt
9. Haftung
10. Speicherung des Vertragstextes
11. Datenschutz
12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Manuel Weibel Magic Mountain Films (nachfolgend „MMF“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Offertenstellung gültigen Fassung.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MMF stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1. Die Darstellung der Produkte auf der Website «magicmountainfilms.ch» stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zum Auftrag einer Dienstleistung im Bereich Filmproduktion dar. Leistungsbeschreibungen (namentlich verfügbare Beispielfilme/Referenzen) auf der Website von MMF haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

3. Auftrag und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Angebot von MMF Produkte auswählen und nach Kontaktaufnahme inkl. einer Beratung und Abklärung der Anforderungen via Email oder Telefon eine unverbindliche und kostenlose Offerte verlangen.
3.2 Die Abklärungen der Anforderungen an die jeweiligen Filmprojekte können je nach Erfordernis auch direkt vor Ort getätigt werden und sind ohne Vetragsabschluss nicht kostenpflichtig. Abklärungen, welche in einem Vertragsabschluss enden, können verrechnet werden.
3.3. Gültige Offerten können mit der gegenseitigen Unterzeichnung oder mit einer schriftlichen Bestätigung via Email in einen formell gültigen Vertrag umgewandelt werden.

4. Preise
4.1. Alle Preisangaben, die auf der Website von MMF angegeben sind, sind Richtpreise und nicht verbindlich.
4.2 Kosten für die jeweiligen Produkte sind individuell in den Offerten angegeben und verstehen sich als Richtpreise. Die tatsächlichen Kosten werden, sofern nicht anders definiert, immer nach Aufwand verrechnet.
4.3 MMF garantiert ein Kostendach von plus 10% der angegebenen Offertenkosten unter der Bedingung, dass die Vorgaben/Anforderungen an das Projekt gemäss jeweiligen Offerten und Projektübersichten nicht geändert werden.
4.4 Der tatsächliche Aufwand wird nach Stunden mit einem Ansatz von 75.-/std verrechnet.
4.5 Alle Kosten/Preise werden in CHF angegeben.
4.6 Reisezeiten zu Drehorten sind bis zu 1 Std. pro Weg im Preis inbegriffen.

5. Lieferung
5.1. Alle Produkte werden, sofern in der Offerte nicht anders vermerkt, digital geliefert.
5.2. Die in den Offerten angegebenen Lieferfristen können nur eingehalten werden, solange sich der Kunde betreffend der Korrekturschleifen* innert nützlicher Frist für Rückmeldungen und Korrekturvorschläge meldet. Übersteigt der Zeitrahmen pro Zwischenschritt von Zustellung bis zum Feedback mehr als 7 Arbeitstage, kann sich der Liefertermin des Fertigproduktes um unbestimmte Zeit hinauszögern.
5.3 Die Lieferformate und technischen Details wie Auflösung und Framerate der fertigen Filme werden in den Offerten genau definiert und entsprechend geliefert. Nachträgliche Änderungen in Format und technischen Details sind nur beschränkt möglich und werden zusätzlich verrechnet.
5.4 Nach der Lieferung sind Mängel und Beschwerden innert 7 Arbeitstagen zu melden. Nachträglich eingereichte Mängel und Beschwerden können nur noch beschränkt berücksichtigt werden und können separat verrechnet werden.

6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders geregelt, nach Abschluss einer Produktion als Gesamtrechnung. Wünscht der Kunde oder MMF eine Bezahlung mit Teilrechnungen bzw. Akontorechnungen, muss dies vor Abschluss des Vertrages mitgeteilt und in der Offerte entsprechend festgehalten werden.
6.2. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders geregelt, per digitaler Rechnung. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
6.3. Die Zahlung von Drittanbietern (Tonstudios, Sprecherstimmen, u.ä.) erfolgt immer über MMF.
6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung überschritten, so kommt der Kunde durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten pro Monat zu zahlen.
6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch MMF nicht aus.

7. Filmrechte und Musiklizenzen
7.1 Die Rechte des Filmrohmaterials (für Aufnahmen, welche von MMF gemacht wurden) bleiben, falls sie nicht zusätzlich gekauft wurden, voll und ganz im Besitz von MMF. Für exklusive/geteilte Filmrechte am Rohmaterial werden jeweils zusätzlich min. SFR 75 pro Drehstunde verrechnet. Diese Option wird nur in speziellen Fällen angeboten und muss vorgängig definiert und separat vertraglich geregelt werden.
7.2 Das verkaufte Produkt ist ausschliesslich für Werbezwecke der jeweiligen Firma zu verwenden, wobei zu diesem Zwecke weitere Kopien des Films bzw. der Filme erstellt werden können. Der Weiterverkauf sowie jede Manipulation des Fertigproduktes werden jedoch ausdrücklich untersagt.
7.3 Die benötigten Musiklizenzen für die jeweiligen Filme werden von MMF erworben und somit auf die Produktionen übertragen. Lizenzhalter ist MMF.
7.4 Die Musiklizenzen gelten eventuell nicht auf Messen in Deutschland (zusätzlich kann eine Gemma-Lizenz erforderlich sein).

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Filme im Eigentum von MMF.

9. Haftung
9.1. Für eine Haftung von MMF auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.2. MMF haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Ferner haftet MMF für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut. In diesem Fall haftet MMF jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. MMF haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5. Soweit die Haftung von MMF ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes
14.1. MMF speichert den Vertragstext/Offerte der jeweiligen Produktionen und sendet dem Kunden jeweils eine Kopie. Die AGB sind online abrufbar.

11. Datenschutz
11.1. MMF verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. Die in den Filmen mitwirkenden Laien-Darstellern sind mit der öffentlichen Verwendung von jeglichem Film- und Fotomaterial einverstanden und übertragen jegliche Nutzungsrechte an MMF oder an die die Filmrechte erstandenen Kunden. Eine schriftliche Einigung ist nur in Ausnahmen zu machen.
11.3. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von MMF über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache
12.1. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Interlaken. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.
12.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
12.3. Vertragssprache ist deutsch.
*Korrekturschleifen: Die Zwischenschritte in der Postproduction Rohschnitt, Feinschnitt, Farbkorrektur und Grading werden dem Kunden jeweils zur Begutachtung zugestellt bis dieser mit dem Resultat zufrieden ist.